Rechtsanwältin Dr. Annette Corinth absolvierte ihr juristisches Studium in Kiel und in Göttingen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete sie als Juristin in der Verwaltung des Deutschen Bundestages in Berlin.
Aufgrund ihres Interesses sowohl an rechtlichen als auch medizinischen Fragestellungen promovierte sie zum Thema „Ärztliche Schweigepflicht und kollidierende Gesundheitsinteressen Dritter“.
Ihrer haftungsrechtlichen Schwerpunktsetzung entsprechend, absolvierte sie ihr Referendariat unter anderem bei der Ärztekammer Niedersachsen / Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen bei den norddeutschen Ärztekammern.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahre 2006 ist Frau Dr. Corinth ausschließlich auf die Durchsetzung schwerer Personenschäden spezialisiert.
Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen im Bereich des Medizinrechts wurde Frau Dr. Corinth im Jahr 2009 durch die Rechtsanwaltskammer Celle die Erlaubnis verliehen, den Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“ zu führen.
Frau Dr. Corinth ist aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung unter anderem Beraterin für Mitglieder des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) im Bereich Medizin- und Arzthaftungsrecht.
Darüber hinaus besitzt sie besondere Kompetenz auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und ist erfolgreiche Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Verkehrsrechts.
Frau Dr. Corinth betrachtet es als eine Selbstverständlichkeit, ihre haftungsrechtlichen Kenntnisse neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit durch Teilnahme an medizin- und verkehrsrechtlich ausgerichteten Seminaren und Symposien stetig zu aktualisieren.
Sie ist Mitglied des Fördervereins Medizinrecht der Dresden International University, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Frau Dr. Corinth berät Sie auf Wunsch gerne auch auf Englisch.